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Akteure auf dem Strommarkt

Warum gibt es Stromtarifanbieter ohne eigene Kraftwerke?

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Sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher den Strommarkt genauer an, stellen sie fest, dass es auch Stromtarifanbieter ohne eigene Kraftwerke gibt. Das ist nichts Ungewöhnliches, da die Stromtarifanbieter in der Regel nicht die Erzeuger der Energie sind. Am Strommarkt fungieren nämlich verschiedene Akteure, die unterschiedliche Positionen im Energiemarkt einnehmen. Für den Handel mit Strom ist ein eigenes Kraftwerk somit keine zwingende Voraussetzung. Das liegt daran, dass Händler den Strom selber ein- bzw. verkaufen. Welche Aufgaben die einzelnen Akteure übernehmen und worin sich die Verträge zwischen den Parteien unterscheiden, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

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Welche Akteure gibt es auf dem Strommarkt?

Auf dem Strommarkt gibt es vier wesentliche Akteure, die jeweils für einen anderen Bereich zuständig sind. Zu nennen ist zum einen der Erzeuger und zum anderen der Händler. Dann gibt es noch die Netzbetreiber sowie schließlich den Endkunden. Diese vier Akteure unterscheiden sich maßgeblich voneinander, was an ihrer Funktion im Strommarkt deutlich wird.

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Erzeuger

Ein Stromerzeuger ist dafür zuständig, Energie mithilfe eines Kraftwerks zu produzieren. Erzeuger haben deshalb eigene Kraftwerke, damit Sie den Strom selbst produzieren können. Sie gewinnen die Energie für den Markt und sitzen sozusagen direkt an der Quelle.

Zu den vier größten Stromerzeugern Deutschlands zählen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall. Die Bundesrepublik belegt im Vergleich mit anderen Ländern den sechsten Platz im Ranking um die größten Stromproduzenten. E.ON ist dabei nicht nur der größte Stromerzeuger in Deutschland, sondern auch der drittgrößte Produzent der Welt.

Die deutschen Stromerzeuger gewinnen die Energie aus eigenen Braun- und Steinkohlekraftwerken, aus Mineralöl-, Erdgas- und Kernkraftwerken. Letzteres soll jedoch künftig kaum noch eine Rolle spielen, weshalb die Erzeuger vermehrt auf erneuerbare Energien setzen. Hierzu sind sie spätestens seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet.

Händler

Stromhändler benötigen anders als die Stromerzeuger kein eigenes Kraftwerk, weil sie die Energie extern einkaufen. Sie schließen deshalb beispielsweise Verträge mit dem Erzeuger ab oder kaufen den Strom an der Energiebörse ein. Neben dem Einkauf von Strom beteiligen sie sich gleichzeitig am Verkauf, zum Beispiel am Großhandelsmarkt sowie an der Strombörse. Stromhändler geben den Strom zur Einspeisung an die Netzbetreiber weiter. Hierfür zahlen sie ein entsprechendes Nutzungsentgelt, damit Sie die Leitungen der Stadtwerke bzw. der regionalen Versorger nutzen können.

In der Vergangenheit kam es immer mal wieder zu Problemen bei einigen Händlern, wie zum Beispiel im Februar 2012. Damals haben einige Stromhändler bis zuletzt gewartet, ehe sie Strom nachkauften. Das ist problematisch, da die Betreiber nur so viel Energie in das Stromnetz einspeisen dürfen, wie entnommen wird. Andernfalls droht ein Zusammenbruch des Systems. Die Bundesnetzagentur kommuniziert in solchen Fällen mit den entsprechenden Unternehmen und fungiert hierbei als eine Art Aufsichtsbehörde.

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Netzbetreiber

Die Netzbetreiber sorgen dafür, dass der Strom richtig verteilt wird. Sie sind für die Instandhaltung der Netze verantwortlich und kümmern sich um einen reibungslosen Ablauf, wie zum Beispiel um Probleme bei den Stromzählern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Netzbetreiber in einem solchen Fall der richtige Ansprechpartner.

Besonders dann, wenn es sich um Stadtwerke handelt, sind die Netzbetreiber in Deutschland auch gleichzeitig der Grundversorger. Allerdings müssen sie aufgrund der sogenannten Unbundling-Bestimmungen getrennte Geschäftsräume betreiben, Netzbetrieb und Belieferung also voneinander abgrenzen.

In der Bundesrepublik gibt es Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Die Übertragungsnetzbetreiber verbinden das deutsche Stromnetz mit Fernleitungen. Zu den deutschen Betreibern zählen EnBW mit der Tochterfirma TransetBW, RWE mit Amprion und Vattenfall mit 50Hertz Transmission. Außerdem betreibt Tennet TSO als Tochterfirma eines niederländischen Stromnetzbetreibers ein weiteres Höchstspannungsetz in Deutschland.

Anders als die Übertragungsnetzbetreiber sind die Verteilnetzbetreiber hingegen regional tätig und liefern den Strom von den großen Betreibern zu den Endkundinnen und -kunden. In Deutschland gibt es aktuell 887 solcher regionalen Betreiber. Hierzu zählen unter anderem die Elektrizitätswerke in der jeweiligen Region.

Zusammenschlüsse

Häufig zählen Netzbetreiber und Stromversorger zu ein- und derselben Unternehmensgruppe. Allerdings fordert das Energiewirtschaftsgesetz eine stärkere Trennung zwischen diesen beiden Aufgabengebieten. So sollen die Kundinnen und Kunden künftig besser zwischen Netzbetrieb und Stromversorgung unterscheiden können.

Endverbraucherinnen und Endverbraucher suchen sich den Stromversorger selbst aus, für einen Netzbetreiber können sie sich hingegen nicht frei entscheiden. So ist es durchaus möglich, dass Kundinnen und Kunden den Stromversorger wechseln, aber derselbe Netzbetreiber sie weiterhin beliefert. Für manche Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sinnvoll, den Anbieter zu wechseln. Je nach Betreiber hat dies zum Beispiel günstigere Preise zur Folge.

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Endnutzer

Zu den Endnutzern gehören zum einen private Haushalte, aber auch Großabnehmer, wie zum Beispiel Konzerne aus Industrie und Handel, zählen hierzu. Bei beiden Gruppen gibt es wesentliche Unterschiede. Privatpersonen können ihren Strom einzig und allein durch den Stromversorger beziehen. Sie schließen mit ihm einen Vertrag und erhalten dann in der Regel eine Rechnung über den jeweiligen Verbrauch.

Bei Großabnehmern sieht dies anders aus. Sie können ihren Strom anders als Privatpersonen auch im Voraus und zu einer gewissen Menge erwerben. Das geht unter anderem direkt an der Strombörse, wo sie sich Strommengen für bis zu sechs Jahre im Voraus sichern können. Der Vorteil ist, dass sie den Betrieb dadurch deutlich sicherer planen können. Außerdem kaufen Großabnehmer den Strom günstiger ein. Auch kurzfristigen Strombedarf decken die Konzerne über diesen Weg ab.

Privatpersonen können nicht an der Börse handeln, weshalb Sie auf die Strommengen des örtlichen Stromversorgers zurückgreifen. Eine Alternative hierzu bietet die private Energieabdeckung, beispielsweise durch Solarenergie.

Zum Thema: Stromhandel an der Strombörse - So kommt der Strompreis zustande! 

Wer schließt Verträge mit wem und worüber?

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Was passiert vertraglich von der Stromerzeugung bis zur Verbrauchsstelle?

Es gibt zwei Arten des Handels auf dem Strommarkt: den Handel an der Strombörse und den direkten Vertragsabschluss zwischen zwei Parteien. Die Stromhändler nutzen beide Möglichkeiten: Sie sind nicht nur an der Energiebörse vertreten und kaufen sowie verkaufen dort bestimmte Mengen an Strom, sie schließen auch Verträge direkt mit den Erzeugern ab. Das Verfahren mit dem direkten Vertragsabschluss wird in der Strombranche auch "Over the Counter", kurz OTC, genannt. Ein Großteil der Energiemenge wird per OTC-Verfahren verkauft. Die Alternative der Energiebörse, wie die in Leipzig, gewinnt aber immer mehr an Bedeutung.

Nicht nur Stromhändler können sich mit dem OTC-Verfahren Energie im Voraus direkt beim Erzeuger sichern. Auch große Konzerne aus der Industrie haben die Möglichkeit, solche Verträge mit den Erzeugern abzuschließen. Gleiches gilt auch für die Stromversorger, welche direkt beim Stromerzeuger einkaufen können. Beim OTC-Verfahren legen die Vertragsparteien fest, wie viel Strom bis zu welchem Tag geliefert werden soll. In diesem Vertrag sind auch die Preise samt Erfüllungsort festgehalten.

Häufig ist es so, dass insbesondere Stromhändler Verträge mit den Erzeugern abschließen. Gemeinsam vereinbaren sie sogenannte Erzeugungspläne, legen also den Fahrplan für die Stromverteilung sowie den zeitlichen Ablauf fest. Anschließend leiten die Stromhändler den Strom durch die Netzbetreiber zum Stromtarifanbieter, sofern es sich um einen externen Anbieter handelt, und dann geht der Strom zum Endkunden über.

In diesem Regelfall schließt der Stromhändler oder Tarifanbieter einen Händler- bzw. Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber ab, der auch als Netznutzungsvertrag bekannt ist. Darin wird unter anderem geregelt, dass der Händler oder Anbieter das Netz zur Versorgung der Endkunden nutzen darf. Die hier entstandene Gebühr finden Endkundinnen und -kunden häufig in ihrem Vertrag wieder. Tarifanbieter schließen also nicht nur Netznutzungsverträge mit den Netzbetreibern ab, sondern auch Stromlieferverträge mit Endkundinnen und -kunden. Es handelt sich dabei meist um sogenannte "All inklusive"-Verträge, wo die Netznutzungsgebühr bereits verrechnet ist. Eine genaue Aufschlüsselung suchen die Kundinnen und Kunden meist vergeblich.

Der Stromliefervertrag muss jedoch nicht immer alle Positionen umfassen. Auf Wunsch können die Stromnutzerinnen und -nutzer auch nur einen Stromliefervertrag abschließen, der zum Beispiel nicht die Netznutzungskosten mit abdeckt. In diesem Fall müssen die Kundinnen und Kunden jedoch einen eigenen Netznutzungsvertrag mit den Betreibern der Netze vereinbaren. Auch das Entgelt wird in diesem Fall direkt an den Netzbetreiber gezahlt. Das bedeutet in der Praxis vor allem mehr Aufwand. Es ist deshalb nicht der übliche Weg, nur den Strom als Privatkundin oder -kunde zu beziehen, ohne einen "All inklusive"-Vertrag abzuschließen. 

Gibt es physische Unterschiede bei verschiedenen Verträgen?

Grundsätzlich ist es so, dass bei Lieferverträgen zwischen Unternehmen festgelegt wird, wer wann wie viel Strom erhält und erzeugt. Das gilt vor allem für das OTC-Verfahren, wo Händler sich auf die Abnahme von Strom im Voraus verpflichten und die Erzeuger auf die Lieferung dieser Menge. Bei privaten Kunden ist das in der Regel nicht so. Bei den Stromlieferverträgen wird nach Verbrauch abgerechnet. Das heißt, dass die Anbieter den privaten Stromkundinnen und -kunden meist keine feste Energiemenge anbieten, sondern einen Preis je verbrauchter Kilowattstunde festlegen. Das ist im privaten Gebrauch auch völlig ausreichend, da Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Betrieb planen müssen oder entsprechend große Mengen abnehmen wollen.

Doch auch bei den Erzeugungsplänen im OTC-Verfahren gibt es Abweichungen von der Norm. So gibt es den sogenannten Redispatch. Dieser tritt immer ein, wenn es zu Engpässen oder Überlastungen im Netz kommt. In einem solchen Fall müssen die Netzbetreiber unter Aufsicht der Bundesnetzagentur handeln. Das geschieht zum Beispiel, indem einzelne Kraftwerke kurzzeitig mehr oder weniger produzieren. In diesem Ausnahmefall halten sich die Erzeuger nicht an die vertragliche Vereinbarung, weil sonst ein Blackout drohen könnte.

Beim Redispatch sind die Erzeuger also dazu verpflichtet, mit ihrer Stromerzeugung einen Ausgleich zu schaffen, damit das Netz nicht zusammenbricht. Eine solche Vereinbarung gegenüber Privatkundinnen und -kunden gibt es nicht. Diese sind nicht dazu verpflichtet, mehr oder weniger Strom abzunehmen, nur weil es Netzprobleme geben könnte.

Damit die Netzbetreiber überhaupt die Kontrolle über die Strommenge gewinnen können, müssen die Kraftwerksbetreiber ihren Dispatch, also die Kraftwerkseinsatzplanung, vorab anmelden. Alle hierfür nötigen Angaben müssen bis 14.30 Uhr am Vortag eingehen, damit die Netzbetreiber den kommenden Tag im Stromnetz planen können. Nur dann können diese auf kurzfristige Änderungen reagieren und die gesamte Stromsituation besser im Griff behalten.

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Wie funktionieren Ökostromverträge?

Wer in Deutschland Ökostrom für seine Kundinnen und Kunden anbieten möchte, der muss den Ökostrom selbst produzieren, ihn mithilfe eines Liefervertrags einkaufen oder sogenannte handelbare Erzeugungszertifikate erwerben. Diese Varianten können die Anbieter von Ökostrom in der Praxis auch kombinieren.

Beim Ökostrom selbst gibt es zudem eine Besonderheit: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher für Ökostrom entscheiden, dann bedeutet das nicht automatisch, dass der Ökostrom auch tatsächlich durch ihre Leitungen fließt. Es ist vielmehr so, dass die Betreiber bei solchen Verträgen darauf achten, dass immer wieder die Menge an durch erneuerbaren Energien erzeugten Strom ins Netz eingespeist wird, die von den Endkundinnen und -kunden entnommen wird. Da sich jedoch alle Nutzerinnen und Nutzer am selben Netz bedienen, ist nicht sichergestellt, dass die Ökostrom-Kundinnen und -Kunden auch diese Strommenge erhalten.

Deshalb ist es beim Ökostrom vielmehr so, dass damit der Strommix positiv beeinflusst werden kann. Des Weiteren kann es politische Gründe haben, sich für Strom aus regenerativen Energien zu entscheiden. In der Regel ist es außerdem so, dass sich echte Ökostromanbieter dazu entschließen, die Gewinne in den Bau und die Förderung bestehender und neuer Öko-Kraftwerke zu stecken.

Zusätzlich dazu ist es seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes so, dass die Stromanbieter gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine gewisse Menge an Ökostrom in das Netz einzuspeisen.

An welchen Stellen gibt es Unterschiede zu den oben beschriebenen Vertragslinien?

Anders als die Fahrpläne der herkömmlichen Kraftwerke ist es bei Ökostromverträgen so, dass nur eine bedingte Planbarkeit möglich ist. Erneuerbare Energien sind viel stärker von Schwankungen betroffen. Besonders im Bereich der Solar- und Windkraftanlagen wird dies schnell deutlich. Sobald die Sonne mehr als geplant scheint, gibt es viel mehr gewonnene Energie. Umgekehrt können besonders wolkenbedeckte Tage für weniger Strom sorgen. Dies ist aufgrund der Wettervorhersage nur bedingt planbar. Gleiches gilt auch für die Energiegewinnung aus Windkraftanlagen. In der Praxis greifen die Betreiber für eine solche Fahrplanentwicklung deshalb nicht nur auf Wetterprognosen, sondern auch auf Verfügbarkeiten der Anlagen zurück.

Doch nicht alle regenerativen Energien sind schwer planbar. Insbesondere Biomassen und teilweise auch Wasserkraftanlagen lassen mehr Planbarkeit zu. Bei Biomassen planen die Betreiber beispielsweise mit den sogenannten Peaks, also den Hochpreisphasen an der Börse. Diese geben unter anderem Aufschluss darüber, wie viel Energie aus Biomassen am Folgetag zu erwarten ist.

Öko-Strom wird künftig eine immer größere Rolle im Strommarkt einnehmen. Bereits jetzt ist es so, dass diese Art der Stromerzeugung Vorrang vor allen anderen Kraftwerkserzeugungen hat, wenn es um die Einspeisung des Stroms geht.

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  • 06.09.2024
  • 16:26 Uhr