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Leistungen clever nutzen

Finanzielle Unterstützung für Familien: Alles über Kindergeld und Kinderfreibetrag

  • Aktualisiert: 23.05.2024
  • 13:50 Uhr
  • teleschau
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus. Ob es cleverer ist, den Kinderfreibetrag zu nutzen, errechnet das Finanzamt.
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus. Ob es cleverer ist, den Kinderfreibetrag zu nutzen, errechnet das Finanzamt.© Adobe Stock/ Jenko Ataman

Um Eltern finanziell zu unterstützen, gibt es verschiedene staatliche Maßnahmen. Doch was genau steckt eigentlich hinter Begriffen wie Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Was ist der Unterschied und wie können Familien sparen?

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Staatliche Unterstützung für Familien

Kleidung, Essen, Ausbildung und mehr: Rund 148.000 Euro kostet ein Kind laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes bis zu seinem 18. Lebensjahr. Wer als Mutter oder Vater nicht gerade zu den Großverdiener:innen zählt, ist darum für über jede monetäre Unterstützung dankbar. Zu den bekanntesten staatlichen Familienleistungen zählen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.

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Im Clip: So funktionieren die Familienhilfen vom Staat

Mehr Geld für mehr Familien

Wie bekomme ich Kindergeld?

Statt vom Kindergeld könntest du auch vom Kinderfreibetrag profitieren - beides gleichzeitig kannst du jedoch nicht nutzen. In der Regel lohnt sich der Kinderfreibetrag vor allem für Besserverdienende, denn er reduziert das steuerpflichtige Einkommen. Die genaue Höhe wird regelmäßig neu bestimmt, aktuell sind es 6.384 Euro pro Kind und Jahr bei zusammenveranlagten Ehepaaren.

Für zusätzlichen Bedarf bei Betreuung, Erziehung und Ausbildung gibt es außerdem den Betreuungsfreibetrag von derzeit 2.928 Euro für Eltern. Bei einer sogenannten Einzelveranlagung, bei der jeder Elternteil eine eigene Einkommenssteuererklärung abgibt, beträgt der Kinderfreibetrag 3.192 Euro und der Betreuungsfreibetrag 1.464 Euro.

Durch den Freibetrag wird von deinem Gehalt also weniger Solidaritätszuschlag und - solltest du sie zahlen - weniger Kirchensteuer abgezogen. Bei deiner Lohnsteuer wird er dagegen nicht berücksichtigt.

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Phishing
News

Falsche Steuer-Aufforderungen

Hinter diesen "Elster-Mails" verbirgt sich eine Betrugsmasche

Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Phishing-Mails, in denen angeblich die Steuerverwaltung Elster dazu auffordert, Informationen zu Konto oder Kreditkarten preiszugeben.

  • 14.02.2024
  • 18:20 Uhr

Wer bekommt den Freibetrag?

Welcher Elternteil den Betrag von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf, hängt von der Steuerklasse und dem Familienstand ab. Verheiratete Paare, die jeweils über die Steuerklasse 4 abrechnen, können sich den Betrag 50:50 aufteilen. Ist ein:e Ehepartner:in in der Steuerklasse 3, der/die andere in Steuerklasse 5, wird der Freibetrag vom Einkommen des/der Ersten abgezogen.

Bei unverheirateten Paaren oder Alleinerziehenden teilen ihn sich beide Partner:innen in der Regel. Eine Ausnahme besteht zum Beispiel dann, wenn eine:r von beiden ihrer/seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder aber nicht unterhaltspflichtig ist. In diesen Fällen werden die genannten Freibeträge in voller Höhe dem betreuenden Elternteil angerechnet. Alleinerziehenden steht darüber hinaus noch ein Entlastungsfreibetrag von aktuell 4.260 Euro zu, der sich mit jedem Kind um 240 Euro erhöht.

Ob in deinem Fall das Kindergeld oder der Freibetrag die lohnendere Alternative ist, ermittelt das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung für dich. Hierfür musst du für jedes Kind die Anlage K ausfüllen. Kleine Orientierungshilfe: Aktuell lohnen sich die Freibeträge bei verheirateten Paaren ab einem gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommen von 85.000 Euro.

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Mehr Tipps für dein Budget: Sparen beim Einkaufen - darum ist heute der beste Tag für Schnäppchen im Supermarkt. Oder: Diese 5 Lebensmittel kannst du gut auf Vorrat einkaufen. Außerdem: Wassersparen im Haushalt: 23 einfache Tipps.

Ist mit dem 18. Lebensjahr wirklich Schluss?

Kannst du nachweisen, dass sich dein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Ausbildung befindet, kann sich die Kindergeld-Auszahlung beziehungsweise der Kinderfreibetrag noch bis zum 25. Lebensjahr verlängern. Dies gilt auch bei einem freiwilligen sozialen Jahr oder einer kurzen Ausbildungspause. Allerdings muss dafür ein neuer Antrag gestellt werden.

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