Supermarkt-Einkauf
Rucksack oder Tasche als Einkaufswagen-Ersatz? Warum du es lieber lassen solltest
- Aktualisiert: 18.03.2024
- 17:45 Uhr
- teleschau
Du hast kein Ein-Euro-Stück für den Wagen zur Hand und alle Körbe sind vergriffen? Wer in solchen Fällen einfach den eigenen Rucksack oder Beutel zum Einkaufen im Supermarkt nutzt, könnte das teuer bezahlen. Auf TikTok klärt ein Filialleiter darüber auf, was dir in diesem Fall blühen könnte.
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Aufklärung über Supermarkt-Themen auf TikTok
Ob Mindesthaltbarkeitsdatum, Inventur oder Preisverwirrung: Auf seinem TikTok-Kanal "der.filialleiter" klärt der Lidl-Mitarbeiter Erdis Krkusic seine mittlerweile 78.500 Follower:innen über Fragen rund ums Thema Supermarkt auf. Viel Aufmerksamkeit bekommt aktuell sein Video über das Einkaufen mit der eigenen Tasche. Thema: Darf ich sie im Laden einfach zum Einkaufskorb umfunktionieren und die Waren dann an der Kasse bezahlen?
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Legal ist es nicht!
"Eigentlich ist das komplett verboten", macht der Lidl-Filialleiter in seinem Kurzvideo klar und blendet dazu einen Text über einen Passus aus dem Strafgesetzbuch ein. Laut Paragraf 242 kann es demnach als Diebstahl gewertet werden. Dieser lautet:
"(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar."
Aber du hast ja gar nicht die Absicht, dir die Ware einfach zuzueignen! So könnte ein Argument lauten. Und tatsächlich gehen viele Supermärkte und Discounter kulant mit diesen Fällen um. Doch darauf verlassen kannst du dich nicht. Denn welche Absicht du hattest, lässt sich im Zweifel schwer beweisen. Theoretisch machst du dich des Diebstahls verdächtig.
Fremdes Eigentum in deiner Privatsphäre
Auf dem Kund:innenportal der ERGO-Versicherung wird der Fall noch genauer erklärt: Als Diebstahl beziehungsweise Wegnahme gelte juristisch der "Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams". Dass die Ware im Supermarkt dir bis zum Kauf noch nicht gehört, ist offensichtlich. Steckst du sie nun in deine Jackentasche, deinen Beutel oder deinen Rucksack, befindet sie sich ab da sozusagen in deiner Privatsphäre. Sprich: Das Supermarktpersonal hat keinen Zugriff mehr darauf und kann sie nicht sehen. Ein:e Ladendetektiv:in dürfte zudem deine Tasche nicht einfach durchsuchen. Erlaubst du das nicht, muss er oder sie die Polizei rufen.
Grauzone Einkaufsbeutel
Wie aber sieht es mit eigenen, offenen Einkaufskörben aus? Die stellen in der Regel kein Problem dar, so ERGO. Gehst du damit zur Kasse und zahlst alle Artikel ordnungsgemäß, lässt sich eine Strafbarkeit leicht ausschließen. Eine Grauzone seien dagegen Stoffbeutel oder Einkaufstaschen. Zwar werden diese von vielen Läden toleriert, im Einzelfall könnte man dir aber dennoch einen "Gewahrsamsbruch" unterstellen. Zudem könnte sich ein kleineres Produkt im Stoff verfangen, sodass du es versehentlich nicht bezahlst. Wenn es dann am Ausgang piept, wird's peinlich.
Optimalerweise nutzt du einen Einkaufswagen oder supermarkteigenen Korb. Bei eigenen Behältnissen kommt es auf die Kulanz des Ladens an. Besonders heikel: das Verstauen in der eigenen Kleidung wie etwa der Jackentasche. Das solltest du auf jeden Fall vermeiden!