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So sicherst du dich richtig ab

Urlaub richtig planen: Deine Rechte und Pflichten bei einem Reiserücktritt

  • Aktualisiert: 15.07.2024
  • 12:21 Uhr
Spontan was dazwischengekommen? Was du bei einer Stornierung beachten solltest, damit die Reiserücktrittsversicherung zahlt.
Spontan was dazwischengekommen? Was du bei einer Stornierung beachten solltest, damit die Reiserücktrittsversicherung zahlt.© Shutterstock / Ekateryna Zubal

Du hast deinen Urlaub mit dem "SAT.1 Urlaubscheck!" geplant und die Vorfreude ist groß. Doch es kann immer mal etwas dazwischenkommen. Für solche Fälle ist es sinnvoll, vorher eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wir geben Tipps, was du dabei beachten solltest.

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Doch du kannst deine Reise nicht antreten und willst sie stornieren? Dann verraten wir dir hier, welche Rechte und Pflichten du bei Reiserücktritt hast.

Du willst eine Reise stornieren?

Unvorhergesehene Umstände zwingen dich dazu, eine bereits geplante Reise abzusagen oder abzubrechen? Vielleicht hast du dich auch für eine andere Reise entschieden, weil du ein günstigeres Angebot entdeckt hast? Wir erklären, welche Rechte und Pflichten du bei Pauschalreisen gegenüber Veranstaltern und Versicherungen hast, wenn du eine Reisebuchung stornieren möchtest.

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Wie und wann schützt eine Reiserücktrittsversicherung?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung kannst du dich gegen die finanziellen Folgen eines Rücktritts absichern. Dies kann insbesondere bei Reisen sinnvoll sein, die weit in der Zukunft liegen oder deren Kosten sehr hoch sind. Welche Gründe bei einem Reiserücktritt akzeptiert werden, solltest du vor Abschluss der Versicherung genau erfragen. Oft ist es Auslegungssache, ob die Versicherung im Nachhinein beispielsweise für bestimmte Erkrankungen aufkommt und inwiefern diese nicht abzusehen waren. Das kann zu Streitereien zwischen Versicherungen und Kund:innen führen.

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Unterschiede bei Versicherungen

Es gibt einen Unterschied zwischen dem Rücktritt vor Reiseantritt und dem Abbruch einer bereits begonnenen Reise. Einige Reiserücktrittsversicherungen bieten auch Leistungen im Falle eines Reiseabbruchs an, während dies in anderen Fällen möglicherweise separat mit einer Reiseabbruch-Versicherung versichert werden muss.

Da das Angebot der Versicherungen stark variiert, solltest du dich vor Abschluss der Versicherung genau informieren, welche Gründe für einen Reiserücktritt für dich wichtig sind.

Wichtig: Nachweise für einen Reiserücktritt

Ist Krankheit der Grund für die Absage, müssen Reisende dies in der Regel mittels eines ärztlichen Attests gegenüber der Versicherung nachweisen. Damit soll Missbrauch verhindert und sichergestellt werden, dass die Versicherung rechtmäßige Ansprüche abdeckt.

Auf einen Blick

  • Reiserücktritts- und Abbruch-Versicherung: Reisende können sich gegen Kosten bei Rücktritt und Abbruch der Reise absichern, wobei die Bedingungen je nach Versicherung variieren.
  • Versicherungs-Auszahlung und Rücktritt oder Abbruch bei Krankheit: Um eine Erkrankung als Grund für Rücktritt oder Reiseabbruch geltend zu machen, ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich.
  • Reisewarnungen: Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes können unter bestimmten Umständen einen Rücktritt oder Abbruch rechtfertigen und einen Anspruch gegenüber der Versicherung begründen.
  • Storno-Kosten: Bei Pauschalreisen entbindet der Rücktritt von der Zahlung des Reisepreises, jedoch kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung, sogenannte Storno-Kosten, verlangen.

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Allgemeine Tipps zu Reiseversicherungen

  • Versicherungspakete: Reiseversicherungen im Rundum-sorglos-Paket sind oft zu teuer und sinnlos, weil sie überflüssige Versicherungen enthalten. So sind beispielsweise Gepäck-, Reisehaftpflicht- und Reise-Unfallversicherung oft bereits über andere Versicherungen abgesichert. Zudem bieten viele Kreditkartenfirmen umfangreichen Schutz an, wenn man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt.
  • Reiseabbruch mitversichern: Bei einer Reiserücktrittsversicherung sollte eine Reiseabbruch-Versicherung mit enthalten sein. Denn die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Flughafen, die Reiseabbruch-Versicherung ab Reiseantritt, zum Beispiel beim Einchecken am Flughafen. Die meisten Reiseversicherungen bieten beides zusammen an, manche aber auch einzeln.
  • Fristen beachten: Bei Pauschalreisen muss, je nach Anbieter, die Reiserücktrittsversicherung spätestens 14 bis 42 Tage nach der Urlaubsbuchung oder bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
  • Tarife mit Selbstbeteiligung: Preislich unterscheiden sich Versicherungen sehr stark, da einige Tarife eine Selbstbeteiligung beinhalten.
  • Automatische Verlängerung: Meist gilt die Versicherung nur für den Zeitraum der Reise und läuft danach automatisch aus. Doch in einigen Fällen verlängert sich der Vertrag automatisch, der Beitrag wird dann in der Regel für ein weiteres Jahr fällig.
  • Reisefähigkeit bescheinigen lassen: Bei einer Vorerkrankung, bei nicht damit zu rechnen ist, dass sie sich während der Reise verschlechtert, solltest du dir das vor der Reise von einem Arzt oder einer Ärztin bestätigen lassen. Die Bescheinigung sagt aus, dass gegen die Art der Reise sowie Reiseziel und -dauer aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen.
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