Beyoncé Knowles soll bei der Amtseinführung von Barrack Obama vom Band gesungen haben.
Alles live?
- Veröffentlicht: 23.01.2013
- 14:20 Uhr
- People
Von Max Genosko
Alles nur Schwindel? Bei der Amtseinführung von US-Präsident Barack Obama soll die von Sängerin Beyoncé Knowles (31) interpretierte Nationalhymne nur vom Band gekommen sein. Das Marine-Korps, das mit Beyoncé auftrat, brachte die Playback-Vorwürfe ins Spiel.
Demnach sei die habe die 31-Jährige die US-Hymne bereits Tage zuvor in einem Studio eingesungen. Bei der Amtseinführung vor 800.000 Menschen in Washington habe sie dann nur noch zum Playback die Lippen bewegt. "Wir alle wissen, dass Beyoncé singen kann", so eine Sprecherin der Band des US-Marine Korps, "Wir alle wissen, dass die Band des Marine Korps spielen kann. Wir wissen nicht, warum sie sich in letzter Minute für die voraufgenommene Version entschied."
Playback wäre durchaus üblich
Die Sängerin selbst postete bereits auf Instagram einige Bilder, die sie bei Aufnahmen im Studio zeigen – in der Hand einen Zettel mit Notizen zur Nationalhymne. Und tatsächlich ist es durchaus üblich, vor so großen Ereignissen die vorgetragenen Lieder bereits im Studio aufzunehmen, um eventuellen Zwischenfällen vorzubeugen. Eine erste Erklärung, warum Beyoncé sich für das Playback entschieden haben könnte, lieferte schließlich Captain Gregory A. Wolf, der Medienverantwortliche des Pentagons: "Es gab für Mrs. Knowles-Carter keine Möglichkeit vor der Amtseinführung mit der Marine-Band zu proben. Daher wäre man mit einer Live-Performance der Band bei einem so wichtigen Event schlecht beraten gewesen." Ein Eingeständnis? Keinesfalls, denn kurz darauf ruderte Wolf zurück: "Keiner in der Marine-Band ist in der Position zu beurteilen, ob der Auftritt live oder vorher aufgenommen war."
Beyoncé selbst äußerte sich bisher nicht zu den Playback-Vorwürfen. Und sollte sie dies auch weiterhin nicht tun, wird es wohl ein Geheimnis bleiben. Ob Playback oder nicht: Die klare Mehrheit der Anwesenden war von Beyoncés Auftritt begeistert.