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Mietern kann Abmahnung oder gar Kündigung drohen

Autowaschen im Hof ist oft verboten

  • Veröffentlicht: 02.08.2015
  • 20:46 Uhr
  • dpa
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© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Viele Gemeinden in Deutschland untersagen das Autowaschen in der Einfahrt. Mietern drohen bei Verstoß empfindliche Strafen.

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Im Sommer werden Innenhöfe oder Pkw-Stellplätze oft zum Waschen von Autos genutzt. Dies ist sowohl aus wasserrechtlichen als auch aus mietrechtlichen Gründen problematisch. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Ist die Hoffläche nicht durch Beton oder Ähnliches versiegelt, droht beim Autowaschen durch das Versickern eine Verunreinigung des Grundwassers und des Bodens. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Reinigungsmittel verwendet werden, denn schon durch eine Wasserdusche können Treib- und Schmierstoffreste gelöst werden.

Harte Strafen drohen bei Verstoß

Wer dennoch sein Auto auf unbefestigtem Grund wäscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zudem können Mietern eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung drohen, falls der Boden durch die Wäsche dauerhaft verunreinigt wird. Muss der verunreinigte Boden abgetragen und entsorgt werden, muss der Mieter sogar für diesen Schaden aufkommen.

Doch auch wenn der Boden des Hofes befestigt ist und ein Anschluss an einen Abwasserkanal besteht, ist in einigen Gemeinden das Autowaschen im Freien verboten. Zusätzlich kann auch in der Hausordnung ein entsprechendes Verbot geregelt sein. Auch hier kann bei Verstößen eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung durch den Vermieter drohen.

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