Arbeitnehmern droht Abmahnung
Gefährlich: Privates Surfen trotz Verbot
- Veröffentlicht: 15.07.2015
- 14:04 Uhr
- dpa
Kurz private E-Mails checken oder etwas im Online-Shop ordern: Das wird der Chef schon nicht so eng sehen. Das denken viele erst einmal. Doch Vorsicht: Besser ist, so etwas im Vorfeld genau abzuklären.
Mitarbeiter sollten es sich zweimal überlegen, ob sie am Arbeitsplatz privat im Netz surfen. "Das kann richtig Ärger geben bis hin zur fristlosen Kündigung", sagt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Denn wer während der Arbeitszeit Privates erledigt, begeht einen Arbeitszeitbetrug. Der Arbeitgeber bezahle Mitarbeiter dafür, dass sie seine Angelegenheiten erledigen und nicht die eigenen. Um auf der sicheren Seite zu sein, klären sie deshalb besser vor der privaten Nutzung am Arbeitsplatz, ob etwa kurze private E-Mails in Ordnung sind.
Das Bundesarbeitsgericht verhandelt derzeit über die Kündigung eines Angestellten. Er musste gehen, weil bei seinem Arbeitgeber zuhauf Raubkopien von elektronischen Büchern, Musik und Filmen gezogen wurden.
Kündigung droht
Einige Arbeitgeber haben inzwischen klare Regeln aufgestellt, wie sie das Thema privates Surfen am Arbeitsplatz sehen. Mitarbeiter schauen deshalb am besten zunächst in den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, rät Eckert. Möglicherweise gibt es dort entsprechende Regelungen zum Thema. An diese sollten sie sich dann auch halten. Setzt sich ein Arbeitnehmer etwa über ein ausdrückliches Verbot hinweg, droht im eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.
Nach wie vor gebe es aber viele Arbeitgeber, die sich zu dem Thema nicht äußern, sagt Eckert. Hier sorgen Mitarbeiter dann am besten selbst für klare Absprachen und fragen nach.