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Statistik der BA

Immer mehr Hartz IV für Menschen in Arbeit

  • Veröffentlicht: 28.09.2018
  • 11:24 Uhr
  • dpa
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Hunderttausende Menschen in Deutschland sind auf Grundsicherung angewiesen - obwohl sie arbeiten. Über die Jahre kommen so dreistellige Milliardensummen zusammen.

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Immer mehr Hartz IV ist zuletzt an Menschen mit einer Beschäftigung gezahlt worden. So übersprang die Summe, die sogenannte Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen erhielten, im vergangenen Jahr knapp die Zehn-Milliarden-Euro-Marke.

Im Jahr zuvor waren es 9,85 Milliarden Euro. Somit sind hunderttausende Aufstocker in Deutschland trotz Arbeit auf Grundsicherung angewiesen. Das geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, auf die die Linke im Bundestag aufmerksam machte.

Hundert Milliarden in zehn Jahren

In den Jahren von 2007 bis 2017 wurden insgesamt über 107 Milliarden Euro an solche Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften gezahlt. Der Wert schwankte zwischen 9 und 10,36 Milliarden Euro und lag seit 2011 unter der Zehn-Milliarden-Euro-Marke.

Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt, für die das Arbeitslosengeld II gemeinsam berechnet wird. Im vergangenen Jahr gab es im Schnitt 982 089 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen, davon 362.303 mit mindestens einem ausschließlich geringfügig Beschäftigten.

Linke: Mindestlohn muss erhöht werden

Im Schnitt bekam so ein Haushalt 2017 pro Monat 849 Euro.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Gesellschaft subventioniert seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder Minijobs anbieten, obwohl viele gerne länger arbeiten würden."

Die Bundesregierung treibe prekäre Beschäftigung so voran, kritisierte die Abgeordnete. Der Mindestlohn müsse erhöht, systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form von Leiharbeit unterbunden, Minijobs müssten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.

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