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Pläne zur Mietpreisbremse nehmen letzte Hürde im Bundesrat

Mietpreisbremse beschlossen

  • Veröffentlicht: 27.03.2015
  • 13:34 Uhr
  • dpa
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Erschwinglicher Wohnraum ist in vielen deutschen Großstädten rar. Eine Mietpreisbremse soll ab Mitte des Jahres Abhilfe schaffen. Doch ob die Decklung hilft, ist um stritten. Jetzt sind die Bundesländer am Zug.

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Wohnungssuchende sollen ab Mitte des Jahres durch eine gesetzliche Preisbremse besser vor überteuerten Mieten und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag die Einführung einer Mietpreisbremse. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder für fünf Jahre festlegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen werden. Kritik kam von der Immobilienwirtschaft.

Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können. Wird bei der Wohnungsvermittlung ein Makler eingeschaltet, soll bei den Kosten dafür in Zukunft das Prinzip gelten: "Wer bestellt, bezahlt." In der Regel schalten bisher vor allem Vermieter den Makler ein.

 Die Änderungen sollen zum 1. Juni in Kraft treten

Das Bundeskabinett hatte die Pläne bereits im Oktober auf den Weg gebracht. Anschließend hatten Union und SPD aber monatelang über Details gestritten. Der Bundestag hatte das Vorhaben erst Anfang März beschlossen. Die Änderungen sollen zum 1. Juni in Kraft treten. Mehrere Bundesländer mit großen Ballungsräumen und Uni-Städten haben schon angekündigt, dass sie die Neuregelung schnell anwenden wollen.

Der Deutsche Mieterbund erwartet eine Entlastung für wohnungssuchende Mieter. Jetzt müssten die Bundesländer möglichst schnell festlegen, in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse gelten solle, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten.

Einzig wirksames Mittel gegen steigende Mieten bleibe der Wohnungsneubau

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID) warnte dagegen vor überzogenen Hoffnungen. Von der Decklung würden insbesondere Gutverdiener profitieren, da sich die Vermieter im Zweifelsfall immer für Interessenten mit der besseren Kreditwürdigkeit entscheiden würden. Einzig wirksames Mittel gegen steigende Mieten bleibe der Wohnungsneubau.

Der Immobilienverband Deutschland, der viele Makler vertritt, will gegen das Bestellerprinzip klagen, sobald das Gesetz in Kraft ist. Der Verband sieht unter anderem einen "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit".

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