Steuergeld-Betrug
"Phantom-Aktien": Zu Lasten der Steuerzahler
- Veröffentlicht: 22.11.2018
- 17:56 Uhr
- dpa
Investmentbanker denken sich immer wieder neue Tricks aus, mit denen Steuergelder ergaunert werden können. Nach Cum-Ex geht es nun um eine Cum-Fake-Affäre. Die Steuergewerkschaft vergleicht die "Weiße-Kragen-Kriminalität" mit einem Rennen zwischen "Hase und Igel".
Wegen eines Betrugsskandals mit "Phantom-Aktien" zu Lasten der Steuerzahler wächst der Druck auf Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Notwendig sei ein unabhängiger Sonderermittler, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Florian Toncar, der Deutschen Presse-Agentur. Deutschland brauche ein betrugssicheres System für die Rückerstattung von Kapitalertragssteuern. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gibt es Hinweise auf eine bislang unbekannte Masche, mit der Banker und Aktienhändler Millionensummen an Steuergelder ergaunert haben könnten. Dabei geht es um "Phantom-Papiere" - Aktien, die gar nicht existieren und für die von Banken Steuerbescheinigungen ausgestellt und dann erstattet wurden.
Fahrrad vs. Ferrari
Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler sagte dem "Tagesspiegel": "Wir laufen der Entwicklung immer hinterher." Die "Weiße-Kragen-Kriminalität", wie sie jetzt wieder in Zusammenhang mit ADR diskutiert wird, sei kaum in den Griff zu bekommen. "Wir fahren mit dem Fahrrad einem Ferrari hinterher". Die Finanzämter seien schon froh, wenn sie normale Steuererklärungen gut bearbeiten können.
Konkret geht es um Geschäfte mit sogenannten American Depositary Receipts (ADR). Dies sind Papiere, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden. Normalerweise muss jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen.
Großbanken und Aktienhändlern wird vorgeworfen, in den USA Millionen von ADR-Papieren herausgegeben zu haben, die nicht mit einer echten Aktie hinterlegt waren. Für den neuen Skandal wurde der Begriff "Cum-Fake" geprägt - da auf Basis von nicht existenten Aktien offenbar Steuererstattungen erzielt werden konnten. In den USA laufen mehrere Verfahren wegen Betrügereien mit ADR, mit zwei Töchtern der Deutschen Bank wurde ein Vergleich über 75 Millionen US-Dollar geschlossen. Das Finanzministerium kann den Schaden noch nicht beziffern; der ADR-Handel in Deutschland soll eher überschaubar sein.
Schaden für Steuerzahler
Der Fall erinnert etwas an die "Cum-Ex"-Steuergeschäfte, dabei hatte es einen Milliardenschaden für Steuerzahler in ganz Europa gegeben - von bis zu 55 Milliarden Euro ist die Rede. Dabei schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Diese ließen die Papiere untereinander zirkulieren, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten. Die Folge der Karussellgeschäfte: Bescheinigungen über Kapitalertragsteuern und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag wurden mehrfach ausgestellt.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Fabio de Masi, sagte der dpa: "Die Enthüllungen rund um American Depositary Receipts sind eine Blamage für den Bundesfinanzminister und Kassenwart Olaf Scholz." "Cum-Fake" zeige eklatantes Staatsversagen "und organisierte Kriminalität von deutschen Banken bei der Erstattung von Kapitalertragssteuern." Das Bundeszentralamt für Steuern und die Finanzaufsicht BaFin müssten Erstattungen um den Dividendenstichtag systematisch analysieren und dafür eine starke Task Force schaffen.