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Scharfe Kritik an der Bundesregierung

USA werfen Bundesregierung Fluchthilfe für Terroristen vor

  • Veröffentlicht: 08.02.2019
  • 17:32 Uhr
  • dpa
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© dpa

Adem Y. gehörte zur "Sauerland-Gruppe", die deutschen Behörden haben den Terroristen in die Türkei abgeschoben. Das empört die US-Regierung - sie hatte seine Auslieferung beantragt.

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Nach der Abschiebung des islamistischen Terroristen Adem Y. aus Deutschland in die Türkei haben die USA scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt. Der amtierende US-Justizminister Matthew Whitaker warf Berlin vor, die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Die USA hatten die Auslieferung des Mitglieds der sogenannten Sauerland-Gruppe beantragt, Hessen hatte den 40-Jährigen am Dienstag nach Verbüßung seiner elfjährigen Freiheitsstrafe aber in die Türkei abgeschoben.

USA beschuldigen Adem Y. an Ermordung beteiligt gewesen zu sein

Die USA beschuldigen Y., an der Ermordung amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hatte eine Auslieferung an die US-Behörden für unzulässig erklärt, weil eine Doppelbestrafung aus seiner Sicht nicht ausgeschlossen werde konnte, wie eine Sprecherin am Freitag erklärte. Adem Y. sei wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung bereits verurteilt.

"Die deutsche Regierung hat Y. vorsätzlich geholfen, sich der Gerechtigkeit zu entziehen, indem sie ihn in ein Flugzeug in die Türkei gesetzt hat", erklärte der amtierende US-Justizminister Whitaker am Donnerstag. "Wir sind zutiefst enttäuscht über die Entscheidung Deutschlands." Die Bundesregierung habe "ihre vertraglichen Verpflichtungen missachtet und die Rechtsstaatlichkeit untergraben". Der US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, warf den deutschen Behörden vor, "gegen die Bestimmungen und den Geist unseres Auslieferungsabkommens" verstoßen zu haben.

Als Mitglied der sogenannten Sauerland-Gruppe war Adem Y. Teil einer Terrorzelle, die mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitet hatte. Er wurde 2007 in Medebach im Sauerland festgenommen. Seine Freiheitsstrafe, zu der ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y. im Oktober 2018 vollständig verbüßt. Bereits vor diesem Termin betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren.

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"Entscheidung der unabhängigen Justiz"

Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es zu dem Fall, es handele sich um "eine Entscheidung der unabhängigen Justiz, die nach rein rechtsstaatlichen Kriterien getroffen wurde". Der US-Sender CNN berichtete, US-Vizeaußenminister John Sullivan habe Bundesaußenminister Heiko Maas - der am Mittwoch in Washington war - und die deutsche Botschafterin Emily Haber wegen des Falls zum Gespräch gebeten. Die Atmosphäre bei dem Treffen im Ministerium sei angespannt gewesen.

Der Vizesprecher des US-Außenministeriums, Robert Palladino, sagte am Donnerstag, Sullivan habe der deutschen Seite die Sorgen der USA "sehr klar gemacht". Die USA würden nicht nachlassen in ihren Bemühungen, Adem Y. zur Rechenschaft zu ziehen. Man sei dazu auch in Kontakt mit den türkischen Behörden. Palladino betonte allerdings: "Deutschland bleibt einer unserer engsten Partner."

Die Staatsanwaltschaft in New York hatte im Mai 2015 Anklage unter anderem wegen Mordes gegen Adem Y. erhoben. Diese Anklage unterlag allerdings bis Dienstag der Geheimhaltung und ist erst seitdem öffentlich. Die US-Justiz wirft Adem Y. unter anderem vor, an einem Selbstmordanschlag beteiligt gewesen zu sein, bei dem am 3. März 2008 in der ostafghanischen Provinz Chost zwei US-Soldaten getötet und elf weitere verletzt wurden. Der Anklageschrift zufolge soll er außerdem im Jahr 2006 im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet an Angriffen gegen US-Truppen beteiligt gewesen sein.

Y. soll in Terror-Trainingscamp gewesen sein

Adem Y. soll nach Darstellung der US-Justiz im Jahr 2006 aus Deutschland in die Region gereist sein, um sich dort in einem Trainingscamp der Terrororganisation Islamische Dschihad-Union (IJU) ausbilden zu lassen. Im Jahr 2007 soll er außerdem zwei andere Islamisten aus Deutschland in IJU-Camps gebracht haben - einer davon verübte später den Selbstmordanschlag in Chost.

Nach Angaben des OLG in Frankfurt wird vor jeder Auslieferung geprüft, ob diese zulässig ist. Das sei nicht der Fall, wenn zum Beispiel die Haftbedingungen menschenunwürdig seien, die Todesstrafe drohe oder - wie in diesem Fall - nicht ausgeschlossen werden könne, dass jemand für die gleiche Tat zwei Mal bestraft werde, sagte die Sprecherin. Adem Y. sei wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung bereits verurteilt.

Die New Yorker Staatsanwaltschaft klagt Y. zwar unter anderem des Mordes an, was in den USA mit dem Tod oder mit lebenslanger Haft bestraft werden kann. Der Bundesstaat New York hat die Todesstrafe allerdings 2007 abgeschafft. Auch der UN-Sicherheitsrat führt Adem Y. wegen dessen Verbindungen zur IJU seit 2008 auf der Terrorliste.

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