GARAGEN-CHECK
Werkstatt in der Garage? Achtung, darum kann sie zur Bußgeldfalle werden!
- Aktualisiert: 06.10.2023
- 10:20 Uhr
- Katharina Heine
Neben dem Fahrzeug lagern viele von uns in ihrer Garage auch andere Gegenstände, nutzen sie als Werkstatt oder Partyraum. Doch aufgepasst: Eine Zweckentfremdung der Garage kann echt teuer werden. Wir geben dir einen Einblick, wie du deine Garage nutzen darfst, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Gibt es eine einheitliche Garagenverordnung?
Garagen dienen in vielen Haushalten nicht nur als Parkplatz für das eigene Auto. Auch Gartenutensilien oder andere Möbel werden oft hier abgestellt. Allerdings ist das nicht immer erlaubt. Da stellt sich schnell die Frage: Wo ist das denn eigentlich geregelt? Grundsätzlich gibt es kein Gesetz in Deutschland, was die Garagennutzung gleichmäßig regelt. Lediglich für die Größe der Garage und das Abstellen eines Kraftfahrzeuges gibt es einheitliche Regeln. Wie man die Garage nutzen darf, können die Bundesländer festlegen und hier eigene Vorgaben festlegen.
Allgemein dient die eigene Garage zur Entlastung des Verkehrsraums und soll deshalb an erster Stelle Platz für Kraftfahrzeuge schaffen. Wird dieser Funktion über einen längeren Zeitraum nicht nachgegangen und die Garage zweckentfremdet, kann es teuer werden. Vor allem im Schadensfall - beispielsweise bei einen Brand - kann die Versicherung durch die Zweckentfremdung eine Zahlung verweigern.
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Diese Garagennutzung ist erlaubt
Damit die Garage ihren Zweck erfüllt, sollte hier ein Kraftfahrzeug geparkt werden. Grundsätzlich dürfen in der Garage nur zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden. Neben dem Fahrzeug ist das Abstellen von Zubehör wie Öl, Frostschutzmittel, Reifen oder auch einem Gepäckträger erlaubt. Auch andere Fortbewegungsmittel wie Fahrräder dürfen in der Garage abgestellt werden.
Aber wie sieht es eigentlich mit weiteren Gegenständen wie einem Rasenmäher oder Grill aus? Prinzipiell gibt es hier kein Problem. In erster Linie steht jedoch das Fahrzeug an erster Stelle. Hat dieses in der Garage keinen Platz mehr, da andere Gegenstände die Einfahrt verhindern, könnte ein Gericht Zweifel an einer korrekten Nutzung der Garage haben. Deshalb gilt: So lange das Fahrzeug Platz in der Garage hat und im Vordergrund steht, können auch andere Gegenstände abgestellt werden.
Diese Garagennutzung ist verboten
Wenn deine Garage nicht den Zweck eines Abstellplatzes für ein Kraftfahrzeug erfüllt, ist diese Nutzung verboten. Deshalb solltest du davon absehen, deine Garage als Abstellraum für Möbel, sperrige Utensilien wie Skier oder auch Kartons zu nutzen. Aber auch eine Garagennutzung als reine Werkstatt, Partykeller, Büro oder Schlafplatz sind nicht erlaubt.
Was droht bei einer falschen Garagennutzung?
Wenn eine Behörde von einer zweckentfremdeten Garagennutzung erfährt, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch diese Strafe ausfällt, hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab. Rein rechtlich kann für Eigentümer der Garage ein Bußgeld von bis zu 500 Euro erlassen werden. Neben diesem Bußgeld musst du auch dafür sorgen, dass die Garage entrümpelt wird und in Zukunft ihren Zweck erfüllt. Wurde die Garage zu Arbeits- oder Wohnzwecken umgebaut, muss sie wieder zurückgebaut werden.
Wenn du eine Garage gemietet hast, musst du den Aufforderungen des Vermieters nachkommen. Fordert er dich beispielsweise auf, die Garage entsprechend zu nutzen, musst du diesen Anweisungen Folge leisten. Des Weiteren hat der Vermieter auch das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen.