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Baby stillen und arbeiten: Mit guter Planung klappt's

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© dpa

Wer nach dem Mutterschutz so schnell wie möglich wieder arbeiten möchte oder muss, sollte sich zum Thema Stillen und Arbeiten ein paar grundlegende Gedanken machen.

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Baby stillen und arbeiten: Gesetzliche Bestimmungen und Absprachen

Wer Stillen und Arbeiten miteinander verbinden möchte, sollte sich zunächst über die gesetzlichen Regelungen für das Stillen im Beruf informieren. Das Mutterschutzgesetz besagt: Zweimal am Tag stehen stillenden Müttern je 30 Minuten zur Verfügung, die sie zum Stillen oder Abpumpen nutzen oder als vorgezogenen Feierabend in Anspruch nehmen können. Dabei gilt: Diese 60 Minuten gelten als Arbeitszeit, müssen also nicht nachgeholt werden. Der Mutterschutz verbietet außerdem nächtliche sowie physisch anstrengende oder gefährliche Arbeiten, die die Gesundheit der Mutter beeinträchtigen können.

Suchen Sie so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie wichtige Voraussetzungen: Kann ein Raum zum Stillen oder Abpumpen zur Verfügung gestellt und darf die Babynahrung im Kühlschrank gelagert werden? Sind Kollegen von der Situation ebenfalls betroffen, sprechen Sie auch mit ihnen darüber.

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Baby und Beruf erfordern gute Organisation

Wer sich gut auf die Doppelbelastung vorbereitet und vorausdenkt, dem wird es womöglich leichter fallen, Kinder und Beruf zu vereinen. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld, ob Sie lieber Milch abpumpen möchten oder ob eine Kinderbetreuung dafür zuständig sein soll, Ihnen das Baby zu bringen, wenn es Hunger hat. Versuchen Sie, Meetings möglichst außerhalb der Stillzeiten stattfinden zu lassen.

Entscheiden Sie sich fürs Abpumpen, gewöhnen Sie Ihr Baby möglichst schon einige Zeit vor Arbeitsbeginn an die Flasche – das übt und zugleich können Sie so bereits einige Portionen Muttermilch für die Anfangszeit im Büro aufbewahren: entweder bei -18 Grad Celsius für maximal sechs Monate im Gefrierfach oder bei 4 Grad für rund drei Tage im Kühlschrank.

Eine zusätzliche Belastung durch Haushaltstätigkeiten ist tabu, wenn Sie Ihr Baby stillen und arbeiten. Sorgen Sie daher dafür, dass entweder der Partner, ein anderes Familienmitglied oder eine professionelle Fachkraft diese Aufgabe übernimmt.

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