Digitalisierung im Gesundheitswesen
E-Rezepte einlösen: Darum kann deine Gesundheitskarte zum Problem werden
- Aktualisiert: 09.02.2024
- 16:00 Uhr
- Teresa Bergt
Die grünen und rosafarbenen Rezept-Zettel sind Geschichte. Denn seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland die E-Rezept-Pflicht. Doch der Start ist holprig. Das liegt an technischen Problemen in den Praxen und an der NFC-fähigen Gesundheitskarte. Diese braucht man nämlich, wenn man das Rezept per App einlöst. Wir erklären, wie du herausfinden kannst, ob deine Gesundheitskarte sich dafür eignet und wie du die PIN erhältst.
Fortschritt: Gesundheitssystem wird digitaler
Bereits seit dem 1. Juli 2023 gibt es das elektronische Rezept. Genau ein halbes Jahr später wird dieses nun zur Pflicht. Das E-Rezept soll durch vereinfachte Prozesse Arztpraxen und Krankenhäuser bei der Verschreibung von Medikamenten entlasten. Die digital erstellten Rezepte sind bereits signiert und können unmittelbar an die Patient:innen übermittelt werden. Eine Unterschrift per Hand von Ärztinnen und Ärzten entfällt. Die digitale Übermittlung an Apotheken soll außerdem für mehr Transparenz sorgen, was die Verfügbarkeit des jeweiligen Medikaments betrifft. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend.
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Wen betrifft die Umstellung?
Alle gesetzlich versicherten Patienten in Deutschland sind von der Umstellung betroffen. Für Privatversicherte gibt es derzeit noch keine einheitlichen Regelungen.
Wenn du kein Smartphone besitzt, kannst du trotzdem deine Rezepte weiterhin einlösen - und zwar über einen Papierausdruck mit einem Rezeptcode. Dieser kann in Apotheken gescannt werden.
E-Rezept kann auf drei Arten eingelöst werden
Ab sofort gibt es für Patient:innen drei Möglichkeiten, E-Rezepte einzulösen:
- über die E-Rezept-App der Gematik
- mit der elektronischen Gesundheitskarte
- in Form eines Papierausdrucks mit Rezeptcode
Seit Einführung im Juli 2023 können E-Rezepte auch durch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte abgerufen werden. Dieser wohl einfachste Weg wird weiterhin möglich sein - ganz ohne Eingabe einer PIN.
Für die Anmeldung in der E-Rezept-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine eGK-PIN, die sie von ihren Krankenkassen erhalten. Eine Authentifizierung ist alternativ auch mit einer elektronischen Patientenakte möglich.
NFC-Logo auf deiner Gesundheitskarte
Am wenigsten beliebt ist die Methode der E-Rezepte-App und das hat seinen Grund: Wer das E-Rezept per App einlösen möchte, muss diese zunächst einrichten. Das funktioniert allerdings nicht ohne passende Gesundheitskarte und PIN. Das führt bei vielen Patient:innen zu Problemen. Für die Einrichtung benötigt man eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN. Das ist am Logo der Gesundheitskarte zu erkennen. Dieses ist links neben dem Schriftzug "Gesundheitskarte" zu sehen. Zudem muss unter dem Wort "Gesundheitskarte" eine sechsstellige Nummer aufgedruckt sein, die sogenannte Card Access Number (CAN). Seit 2019 werden die Krankenkassenkarten auf diese Weise ausgestellt, sodass die meisten eine NFC-fähige Karte haben sollten. Wer keine NFC-fähige Karte hat, kann bei seiner Krankenkasse eine neue anfordern. Auch die benötigte PIN beim Verknüpfen von Gesundheitskarte und App erhältst du von der Krankenkasse.
Elektronische Patientenakte wird ab Januar 2025 eingeführt
Ab Anfang 2025 wird es in Deutschland für alle gesetzlich versicherten Patienten eine elektronische Akte für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte geben. Die Behandlungsmöglichkeiten von Ärzt:innen sollen dadurch verbessert werden. Zudem soll die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung zugänglich sein. Für die sogenannten E-Akte gilt das Widerspruchsprinzip. Das bedeutet, für alle gesetzliche Versicherten, die die elektronische Patientenakte nicht aktiv ablehnen, ist diese künftig gültig. Bis zum 15. Januar 2025 sollen die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten. Die Akte ist quasi ein persönlicher Datenspeicher der Patient:innen. Sie soll mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Krankenkassen abrufbar sein. Eingeführt wurde die E-Akte bereits 2021, wurde bisher aber kaum genutzt. Dies soll sich nun ändern.
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