Umtausch-Recht
Darf ich Tiefkühl-Lebensmittel im Supermarkt einfach zurückgeben? Ingo Lenßen klärt auf
- Aktualisiert: 07.06.2023
- 17:23 Uhr
- Anna Ullrich
Gemüse, Pizza, Torten – in der Tiefkühlabteilung im Supermarkt findet man eine große Vielfalt an Produkten. Aber kann man Tiefkühlware eigentlich auch wieder umtauschen, wenn sie nicht den Erwartungen entspricht?
Kann alles umgetauscht werden?
Viele Kundinnen und Kunden machen im Einzelhandel gerne vom sogenannten Rückgaberecht Gebrauch. Wer mit der erstandenen Ware nach dem Kauf nicht zufrieden ist, tritt innerhalb einer zeitlichen Frist einfach vom Kauf zurück. Praktisch, wenn die neue Hose beim Anprobieren zuhause doch nicht passt, oder etwas doppelt gekauft wurde. Aber kann man wirklich alles einfach wieder umtauschen, wenn Farbe, Größe oder Ähnliches im Nachhinein doch nicht gefallen?
Habe ich beim Einkaufen immer ein Rückgabe- und Widerrufsrecht?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Handel grundsätzlich dazu verpflichtet ist, Waren zurückzunehmen. Es kommt darauf an, wo der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Wer online oder am Telefon shoppt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht – wer hingegen im Laden einkauft, hat dieses Recht nicht. Laut Verbraucherzentrale besteht bei Käufen im stationären Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Man kann den Lebensmitteleinkauf also nicht einfach wieder zurückbringen und sein Geld zurückverlangen, wenn die Produkte an sich in Ordnung sind.
In den meisten Fällen zeigen sich die Händlerinnen und Händler jedoch kulant und bieten unter bestimmten Bedingungen einen Umtausch innerhalb einer zeitlichen Frist an. Doch was, wenn ein Produkt nicht den Erwartungen entspricht, die es verspricht? Ist die Ware defekt, kannst du sie immer – auch im Laden – zurückgeben und vom sogenannten Gewährleistungsrecht Gebrauch machen.
Aus der Sendung: Kann man beim All you can eat zu viel essen?
Der Lenßen-Food-Check: All-you-can-eat-Restaurant - Kann man zu viel essen?
Was ist das Gewährleistungsrecht?
Das Gewährleistungsrecht stellt sicher, dass ein Handel dafür haftet, dass seine Ware keine Mängel aufweist. Werden Mängel an einer gekauften Ware festgestellt, können Käuferinnen und Käufer einen Ersatz einfordern oder eine Reparatur verlangen. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht dasselbe wie die freiwillige Garantie des Handels. Hier können die Bedingungen abweichen. Ob das Produkt ersetzt oder repariert wird, kann die Käuferin bzw. der Käufer bestimmen. Dabei dürfen auch keine weiteren Kosten für Käufer:innen (zum Beispiel für Porto) anfallen.
Bei dieser sogenannten Nacherfüllung haben Verkäufer:innen nicht unbegrenzt Zeit. Nach zwei bis drei Reparaturversuchen hast du das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Für alle, die sich unsicher sind, ob sie ein gekauftes Produkt umtauschen oder zurückgeben können, bietet die Verbraucherzentrale einen Umtausch-Check als Online-Test an.
Kann man auch Tiefkühl-Ware zurückgeben?
Doch gilt das auch bei Lebensmitteln? Gerade bei Tiefkühlware sieht man beim Kauf oft nicht genau, was sich hinter der Verpackung wirklich verbirgt und kann somit im Laden nicht prüfen, ob das Produkt Mängel aufweist. Doch was, wenn die Geburtstagstorte beim Auspacken so gar nicht dem Bild auf der Verpackung entspricht oder kaputt ist?
Wir haben den Fachanwalt für Strafrecht, Ingo Lenßen, gefragt, ob man eine kaputte Tiefkühltorte umtauschen kann: „Bei einer Torte zählt nicht nur der Geschmack, sondern vor allem auch die Optik. Die Torte muss also optisch so sein, wie man es üblicherweise erwarten kann – gerade auch in Hinblick auf das Verpackungsbild”, sagt Lenßen. Entspricht eine Tiefkühlware nicht dem Verpackungsbild, kannst du sie umtauschen oder rückabwickeln und vom Kauf zurücktreten, egal ob die Kühlkette unterbrochen wurde oder nicht. Das gilt sowohl im Onlinehandel als auch beim Kauf im Geschäft.