Das ist anders seit Januar 2024
Neue Pfandregeln: Ein Experte erklärt, worauf zu achten ist
- Aktualisiert: 05.02.2024
- 13:45 Uhr
- teleschau
Das deutsche Pfandsystem ist eine Wissenschaft für sich. Und jetzt wird seit dem 1. Januar Pfand auch verpflichtend auf Milchgetränke in Plastikflaschen erhoben - das macht es nicht leichter. Experte Tristan Jorde bringt Licht in den Pfand-Dschungel und verrät, welche Flaschen und Dosen Läden annehmen müssen.
Pfand-Abgaben immer komplizierter
Es gibt hierzulande wohl kaum jemanden, der noch nicht innerlich - oder auch laut - fluchend vor einem Pfandautomaten gestanden hat, der mal wieder nicht so wollte wie man selbst. "Annahme verweigert" lautet die Ansage, die jeden verärgert, der doch einfach nur sein Leergut wegbringen will. Halb so wild, wenn sich stattdessen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der leeren Flaschen und Dosen annehmen. Blöd, wenn auch hier die Aussage kommt: "Die Marke führen wir nicht, also nehmen wir sie auch nicht zurück." Doch ist das überhaupt rechtens?
Im Clip: Bei diesen Flaschen muss jetzt auch Pfand gezahlt werden
Neuerung: Bei diesen Flaschen muss jetzt auch Pfand gezahlt werden
Vergleichsweise unkompliziert: Einwegflaschen
Jein, so die Antwort von Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. Er arbeitet dort im Fachbereich Umwelt und Produktsicherheit und beschäftigt sich eigenen Angaben zufolge seit 30 Jahren mit Pfandproblemen. "Die Zahl der Beschwerden ist hoch", weiß der Experte. Im Interview mit der Deutschen Presseagentur (dpa) verriet er, was es in Sachen Pfand zu wissen gilt.
Grundsätzlich scheint die Rückgabe von Einwegflaschen einfacher - wenn auch weniger umweltfreundlich - zu sein, führt er aus. Zu diesen Verpackungen mit einem Pfandpreis von 25 Cent zählen auch die meisten Milch- oder Milch-Kaffee-Mix-Produkte, etwa von Müller Milch oder Nescafé, auf die seit diesem Jahr verpflichtend Pfand erhoben wird. Sie werden bei der Rückgabe gepresst, geschreddert, aufgeschmolzen und im besten Fall zu neuen Verpackungen verarbeitet. Allerdings gibt's bei der Rückgabe auch hier einige Tücken:
"Verkauft der Markt Einwegverpackungen in einem bestimmten Material wie Glas oder Plastik, muss er die zurücknehmen, unabhängig davon, ob er die konkrete Marke verkauft. Also: Irgendeine Einweg-Aludose im Sortiment bewirkt, dass alle Einweg-Aludosen zurückgenommen werden müssen. Verkauft er aber keine Einweg-Aludosen, muss er sie auch nicht annehmen."
Ausnahmen bestätigen die Regel: Ist die Verkaufsfläche kleiner als 200 Quadratmeter, etwa bei einem Kiosk, muss der Laden Leergut nur von den Marken annehmen, die er selbst auch im Sortiment hat.
Der Ärger mit den Mehrwegflaschen
Problematischer sieht es aus beim Mehrwegsystem, was Tristan Jorde schwer bedauert, da es das ökologisch sinnvollere ist: Die Gebinde, etwa klassische Bierflaschen, werden hier nicht zerstört, sondern gereinigt und neu befüllt. Der Verbraucherschützer klärt auf:
"Hier können Läden sagen: Nein, das verkaufe ich nicht oder das habe ich letzte Woche verkauft, diese Woche nicht mehr, und deshalb nehme ich es nicht mehr zurück.' Zum Beispiel Flaschen einer bestimmten Biermarke, die nicht im Sortiment ist - obwohl vielleicht viele andere Biermarken in dem Laden verkauft werden."
Für die 8 beziehungsweise 15 Cent Pfand, um die es in diesen Fällen geht, muss man also gegebenenfalls Extrawege in Kauf nehmen.
Und was ist mit verschmutzten Flaschen?
Zu den häufigsten Ärgernissen bei der Pfandrückgabe zählen laut Jorde Fälle, in denen die Annahme von Flaschen oder Dosen verweigert wird, weil diese beschmutzt oder zerdrückt sind. Ein Aspekt, der auch eine soziale Komponente beinhalte, weil er oft Pfandflaschensammler:innen betrifft.
Die Aussage, dass ein Laden so beschädigte Verpackungen nicht annehmen müsse, sei falsch:
"Solange das Pfand-Logo erkennbar ist und die beschriebenen Bedingungen erfüllt sind, dann müssen Märkte das Pfand auszahlen."
Millionengeschäft Pfand
Doch auf sein Recht zu pochen, ist oft lästig. Je nach persönlicher Finanzlage ist manch einer versucht, lieber auf die Centbeträge zu verzichten und die abgelehnte Flasche oder Dose resigniert in den nächstgelegenen Mülleimer zu werfen, als sich auf lange Diskussionen oder Umwege einzulassen.
Hierbei sollte man im Hinterkopf haben, dass die Herausgabe des Pfandgeldes nicht etwa ein Entgegenkommen der Händer:innen ist: Als Kund:in hat man den Betrag vorab bezahlt! Ein lohnendes Geschäft für den Handel: Durch den sogenannten Pfandschlupf, also nicht erstattetes Pfandgeld, verdienen Supermärkte nach Schätzungen der Verbraucherzentrale jährlich rund 300 Millionen Euro extra! Ob man das gönnen will, oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen.
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